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FG Nürnberg 13.10.2020 1 K 610/19, IWB 4/2022 S. 122

FG Nürnberg | Abzug von gepoolten Refinanzierungskosten bei gleichzeitiger Erzielung steuerfreier Investmenterträge

(1) Der Bezug von steuerfreien Investmenterträgen hat kein Abzugsverbot gem. § 3c Abs. 1 EStG. i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG von anteiligen Aufwendungen aus einer sog. Pool-Finanzierung zur Folge, weil es an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Einkünften und den Aufwendungen fehlt. (2) Die Feststellung der Steuerfreiheit von Investmenterträgen gem. § 4 Abs. 1 InvStG 2004 entfaltet auf Anlegerebene Bindungswirkung. Eine erneute Ermittlung und Bewertung dieser festgestellten Fondserträge auf Ebene des Anlegers unter Berücksichtigung von auf Anlegerebene angefallenen Aufwendungen aus einer Pool-Finanzierung scheidet daher aus.

Hinweis:

Im Streit [i]Allgemeine Refinanzierungskosten aus einer sog. Pool-Finanzierung stehen in keinem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den hier steuerfreien Einkünftenwar die Frage, ob die Erzielung von steuerfreien Investmenterträgen dazu führt, dass Aufwendungen aus einer sog. Pool-Finanzierung teilweise nicht abzugsfähig si...