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NWB Nr. 12 vom Seite 925

Ist das Zwei-Konten-Modell gefährdet?

Verfasser: Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kfm. Axel Bader, München

Die Abgrenzung zwischen steuerlich abziehbaren und nicht abziehbaren Schuldzinsen ist seit dem generellen Abzugsverbot privater Schuldzinsen ein Brennpunkt möglicher Konflikte mit der FinVerw, aber auch ein dankbares Betätigungsfeld für eine entspr. Schuldengestaltung. Durch den Beschl. des GrS des wurde u. a. klargestellt, daß Privatschulden grds. durch die Entnahme von Betriebsmitteln in betriebliche Schulden umgewandelt werden können und daß bei einem gemischten Kontokorrentkonto das Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 EStG nicht greift, sondern betrieblich veranlaßte Schuldzinsen anteilig nach der sog. Zinsstaffelmethode als BA abziehbar sind. Diese Grundsätze gelten auch für die übrigen Überschußeinkünfte, insbesondere für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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In der Praxis werden Abgrenzungsprobleme zwischen betrieblich und privat veranlaßter Mittelverwendung durch das sog. Zwei-Konten-Modell vermieden, das der GrS in dem zitierten Beschl. ausdrücklich anerkannt hat. Auf das erste Konto fließen alle betrieblichen Einnahmen (bzw. Mieterträge), und über dieses Konto wird der private Zahlungsverkehr abgewickelt. Von dem zweiten Ko...