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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1714/20

Gesetze: EStG § 67 S. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157

Kindergeldantrag mittels E-Mail - erforderliche Angaben

Leitsatz

Ein Kindergeldantrag, der mittels E-Mail gestellt wird, stellt einen wirksamen Kindergeldantrag im Sinne des § 67 S. 1 EStG dar, wenn er ausreichende Angaben enthält, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, zu ermöglichen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAI-04083

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