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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1714/20

Gesetze: EStG § 67 S. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157

Kindergeldantrag mittels E-Mail - erforderliche Angaben

Leitsatz

Ein Kindergeldantrag, der mittels E-Mail gestellt wird, stellt einen wirksamen Kindergeldantrag im Sinne des § 67 S. 1 EStG dar, wenn er ausreichende Angaben enthält, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, zu ermöglichen.

Fundstelle(n):
TAAAI-04083

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