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Kommentierte Nachricht NWB Sanieren 2/2022 S. 63

Corona | Pfändbarkeit von Corona-Prämien (LAG)

Eine Corona-Prämie, die einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin in der Gastronomie vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird, kann aufgrund ihrer Zweckbestimmung als unpfändbarer Erschwerniszuschlag gem. § 850a Nr. 3 ZPO qualifiziert werden.

Sachverhalt:

Streitgegenständlich ist, ob die vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiterin gezahlte Corona-Prämie dem Insolvenzbeschlag unterliegt bzw. diese Zahlung pfändbar ist.

Die Klägerin wurde im Jahr 2015 zur Insolvenzverwalterin über das Vermögen von Frau M. bestellt. Diese war beim Beklagten als Küchenhilfe beschäftigt. Im September 2020 bezahlte der Beklagte an Frau M. neben dem Festlohn von 1.350 € brutto und Sonntagszuschlägen von 66,80 € brutto eine Corona-Unterstützung i. H. von 400 €. Ausgehend von einem pfä...