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Verdeckte Gewinnausschüttung durch verhinderte Vermögensmehrungen bei zentralen Konzernleistungen
Im unternehmerischen Bereich ist heute häufig die Tendenz zu beobachten, kleine steuerbare organisatorische Einheiten mit eigener Ergebnisverantwortung zu bilden. Zu diesem Zweck werden vormals unternehmensinterne Leistungen ausgegliedert und in eigene Rechtspersönlichkeiten gekleidet. Diese eigenständige organisatorische Einheit erbringt dann zentrale Dienste für den ge- S. 4257samten Konzern. Für die Abrechnung der Leistungen sind meist möglichst einfache Mechanismen vorgesehen, die einen unangemessen hohen administrativen Aufwand verhindern sollen.
Im Sachverhalt, der dem zugrunde lag, wurde ausgerechnet einer Steuerberatungsgesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt. Die Gesellschaft entstand aus der Ausgliederung einer ursprünglichen Stabsabteilung innerhalb des Konzerns und erbrachte fortan Steuerberatungsleistungen für alle zum Konzern gehörenden Gesellschaften. Die Steuerberatungsgesellschaft berechnete für die Leistungen einen eher pauschal ermittelten Betrag, der nur minimal über den entstandenen eigenen Kosten lag. Im betrachteten Zeitraum fand die StBGebVO noch keine Anwendung; vielmehr wurde allgemein übl...