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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 04 | Gutscheine und Geldkarten: Finanzverwaltung akzeptiert das Postleitzahlenmodell

Ob bei Gutscheinen und Geldkarten die Freigrenze von nunmehr 50 € anzuwenden ist, bestimmt sich seit 2022 u. a. nach den Voraussetzungen des ZAG. Diese sind – so aktuell das FinMin Mecklenburg-Vorpommern – auch erfüllt, wenn Einkaufs- und Dienstleistungsverbünde auf die unmittelbar aneinander angrenzenden zweistelligen PLZ-Bezirke begrenzt werden. Dabei werden Städte und Gemeinden, die jeweils in zwei oder mehrere PLZ-Bezirke fallen, als ein Bezirk betrachtet.

Wir versuchen ja auch immer, Ihnen Verwaltungsanweisungen vorzustellen, die nicht so im Fokus stehen. Dieses Mal ist uns ein Erlass des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgefallen. Er gibt uns Gelegenheit, die neuen Regeln bei der Abgrenzung zwischen einer Geldleistung und einem Sachbezug in Erinnerung zu rufen.

Der Grundsatz ist Ihnen vertraut: Ob bei Gutscheinen und Geldkarten die Freigrenze von nunmehr 50 € anzuwenden ist, bestimmt sich seit 2022 auch nach den Regelungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Die für 2020 und 2021 geltende Übergangsregelung der Verwaltung ist ausgelaufen. Begünstigt sind nur noch Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtige...