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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 33 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Das FG Baden-Württemberg hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen dazu geäußert, ob ein Unternehmer für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dabei geht es insbesondere um die Abgrenzung einer – nachhaltigen gewerblichen oder beruflichen – wirtschaftlichen Tätigkeit von der bloßen privaten Vermögensverwaltung. Im Streitfall waren die Luxuswagen nicht zugelassen, sondern in einer Halle untergestellt und sollten mit Gewinn verkauft werden.

Auch zur Umsatzsteuer sind interessante Rechtsfragen neu anhängig geworden. So muss sich der Bundesfinanzhof demnächst mit dem Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen befassen.

Wir alle kennen die Fälle, bei denen ein Steuerzahler einen Ferrari anschafft und das Finanzamt an den Kosten beteiligen möchte. Das scheitert ertragsteuerlich zumeist an § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG. Danach dürfen Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, den Gewinn nicht mindern, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Das einkommensteuerliche Abzugsverbot führt bei der Umsatzsteuer dann zur Versagung des Vorsteuerabzugs. Das ergibt...