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Track 30-31 | Private Veräußerungsgeschäfte: Besteuerung von Kryptowährungen beim BFH auf dem Prüfstand
Der Bundesfinanzhof muss in einem Musterverfahren die Frage beantworten, ob eine Kryptowährung ein anderes Wirtschaftsguts i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ist und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften fällt. Zudem muss der Bundesfinanzhof klären, ob ein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt, weil Geschäfte mit Kryptowährungen angesichts der Vielzahl von ausländischen Plattformanbietern vom Fiskus kaum aufgedeckt werden können.
Von sehr großer praktischer Bedeutung ist ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof zu Bitcoins und anderen Kryptowährungen.
Der IX. Senat des BFH muss die Frage beantworten: Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i. S. von § 23 EStG? Und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?
Das ist aber noch nicht alles. Die höchsten deutschen Steuerrichter müssen auch klären: Liegt ein strukturelles Vollzugsdefizit vor, das dem Gesetzgeber zurechenbar ist? Und zwar deshalb, weil Geschäfte mit Kryptowährungen angesichts der Vielzahl von Plattformanbietern im Ausland von der deutschen Finanzverwaltung kaum aufgedeckt werden können? Un...