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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 17 | Umsatzsteuer: Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei der Abgabe von Speisen

Die Nutzung eines Food-Courts in einem Einkaufszentrum kann beim Verzehr von Speisen als überwiegendes Dienstleistungselement zum Vorliegen einer sonstigen Leistung führen, wenn die Einräumung dieser Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers dem Speisenanbieter zuzurechnen ist. Für die Annahme einer sonstigen Leistung genügt dabei – so jüngst der Bundesfinanzhof – die Ausgabe von Speisen auf einem Tablett.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir Entscheidungen ausgewählt. Bei dem ersten Urteil des Bundesfinanzhofs geht es um die Abgrenzung zwischen einer Lieferung und einer sonstigen Leistung bei der Abgabe von Speisen. – Das ist ja ein absoluter Dauerbrenner. Die Älteren kennen noch die Geschichte vom Betriebsprüfer, der bei der Imbissbude mit dem Zollstock die Breite des jeweiligen Ablagebrettes ermittelte.

Im Streitfall ging es um einen Food-Court in einem Einkaufszentrum. Einen passenden deutschen Begriff gibt es dafür komischerweise nicht. Ein Restaurant in einem Einkaufszentrum hatte jedenfalls keine eigenen Sitzplätze. Allerdings gab es einen Bereich, der mit Tischen und Stühlen ausgestattet war und den jeder Besucher des Shopping...