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Gesetzgebung | Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung (BMJV)
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Möglichkeit geschaffen, Hauptversammlungen ausschließlich im virtuellen Format abzuhalten. Die virtuelle Hauptversammlung soll als dauerhafte Regelung im AktG eingeführt werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf veröffentlicht.
Der Entwurf sieht im Einzelnen u. a. vor:
In das AktG soll ein neuer § 118a als zentrale Vorschrift der virtuellen Hauptversammlung eingefügt werden. Die Entscheidung für die virtuelle Hauptversammlung bedarf einer Grundlage in der Gesellschaftssatzung, so dass die Aktionäre über deren Format entscheiden. Die Präsenzversammlung bildet damit weiterhin die Grundform der Hauptversammlung. Die Regelung in der Satzung oder eine entsprechende Ermächtigung ...