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Abgabenordnung | Erneute Verlängerung verfahrensrechtlicher Corona-Hilfsmaßnahmen
Mit Schreiben v. hat das BMF eine nochmalige Verlängerung der verfahrensrechtlichen Corona-Hilfsmaßnahmen erlassen. Verlängert wird u. a. die Möglichkeit, für bis zum fällige oder fällig werdende Steuern im vereinfachten Verfahren eine zinslose Stundung bzw. einen Vollstreckungsaufschub zu beantragen.