Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 4 vom Seite 149

Gewinnrealisierung noch vor Beendigung des Probebetriebs?

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die U GmbH erstellt für den Kunden K eine Windkraftanlage (WKA) mit 4 MW. Der Gesamtkaufpreis beträgt 5 Mio. €. Der Vertrag enthält folgende Bestimmungen:

  • Besitz, Nutzen und laufende Lasten an der WKA gehen mit Aufnahme des Probebetriebs auf K über, der zu diesem Zeitpunkt 4,75 Mio. € zu zahlen hat.

  • Abnahme der Anlage und Restzahlung von 0,25 Mio. € erfolgen nach erfolgreichem Abschluss des von einem unabhängigen Dritten auf Kosten des K durchgeführten sechswöchigen Probebetriebs, wobei der Probebetrieb nicht der Justierung der Anlage, sondern der Sammlung technischer Daten über die Störungsfreiheit dient.

  • Im unwahrscheinlichen Fall eines durch den Probebetrieb aufgedeckten nicht behebbaren Schadens kann K vom Vertrag zurücktreten und erhält die an U und den unabhängigen Dritten geleisteten Zahlungen erstattet.

Planungs-, Erschließungs- und Netzanschlussleistungen werden in 01 erbracht. Am beginnt auch der Probebetrieb. Bis zum sind keine Auffälligkeiten aufgetreten. Bis dahin bereits angefallene Einspeisevergütungen stehen K zu. Erfolgreiche Beendigung des Probebetriebs und Abnahme der Gesamtanlage erfolgen am .

II. Fragestellung

Kann U Gewinn und Umsatz schon in 01 realisieren?