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STFAN Nr. 2 vom Seite 2

Skontoabzug

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Erhaltene Skonti führen zu einer Minderung der Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Zahlung. Die Vorsteuer darf mit dem jeweiligen Steuersatz nur auf die verminderten Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Im Gegensatz dazu stellen gewährte Skonti Erlösschmälerungen dar und führen mit Erhalt des Geldbetrages zu einer Minderung der Umsatzerlöse.

Auswirkungen der Umsatzsteuer auf Skontoabzüge

Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem Entgelt. Dabei stellt das Entgelt den Betrag dar, der den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG).

Zieht der Kunde bei der Rechnungsbegleichung Skonto ab, stellt das aus der Sicht des Lieferers eine Entgeltminderung dar (Abschn. 10.3 Abs. 1 Satz 1 UStAE), mit der Folge, dass der Bruttoabzugsbetrag in das Entgelt und die darauf entfallende Umsatzsteuer aufzuteilen ist (, BStBl 2009 II S. 870 KIEHL GAAAD-26996). In diesem Zusammenhang ist es unmaßgeblich, welche Gründe zu einer Entgelt...BStBl 1968 II S. 466

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