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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn man Auszubildende danach fragt, mit welchen Dienstleistungen ein Großhandelsunternehmen sein Sortiment anreichern könnte, um neue Kunden zu gewinnen, erhält man häufig die Antwort: „Wir sind doch Großhändler und keine Dienstleister“. Das zeugt leider von einer erheblichen Fehleinschätzung der Großhandelsfunktionen. Grund genug für Erwin Bauschmann, mit Vorurteilen aufzuräumen und Wissenslücken zu schließen.
Am trat das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ in Kraft. Es bringt Änderungen sowohl im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs als auch bei B2B-Kaufverträgen. Jörg Bensch stellt sie vor.
Das Jahresgutachten des Sachverständigenrats wird stets mit Spannung erwartet, besonders während der Corona-Pandemie. Sie wird auch zu Beginn 2022 nicht vorbei sein und hat die Schwachstellen in Wirtschaft und Politik nur allzu deutlich gemacht. Die Modernisierung des Landes muss endlich in Angriff genommen werden. Bernt Schumacher hat das Gutachten für Sie gelesen.
Ende März werden die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement den 1. Teil ihrer Abschlussprüfung absolvieren. Zum ersten Mal wird ...