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Online-Nachricht - Montag, 07.02.2022

Einkommensteuer | Behandlung von Finanzhilfen aufgrund der Corona-Pandemie (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat unter Bezugnahme auf diverse BFH-Entscheidungen zur Frage Stellung genommen, ob die aufgrund der Corona-Pandemie geleisteten Finanzhilfen der sog. Fünftelregelung unterliegen (.2.1-10/9 St32).

Hintergrund: Der Freistaat Bayern gewährt Unternehmen und Selbständigen, die infolge der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Hilfen in Form von Soforthilfen, Überbrückungshilfen und Unterstützungsmaßnahmen nach Maßgabe verschiedener Hilfsprogramme. Die Finanzhilfen stellen Billigkeitsleistungen dar, die - sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - nicht zurückzuzahlen sind. Sie sind nach allgemeinen Grundsätzen in der Gewinnermittlung als st...

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