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Aktuelles BMF-Schreiben zur Gewährung von Forschungszulagen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 371Das BMF hat mit Datum v. (BStBl 2021 I S. 2277) ein Schreiben zur Gewährung von Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) veröffentlicht. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Hierdurch sollen Anreize für Unternehmen geschaffen [i]BMF-Schreiben v. 11.11.2021, BStBl 2021 I S. 2277 werden, zusätzlich in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das Gesetz war am in Kraft getreten. Das enthält ausführliche Informationen und Klarstellungen, insbesondere zum Begriff der Auftragsforschung, zur Ermittlung von Arbeitsstunden und Personalaufwand, zur Rechtsnachfolge, zum Sachverhalt bei verbundenen Unternehmen sowie zu weiteren Aspekten.
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Die [i]Bemessungsgrundlage und Höhe der ForschungszulageBemessungsgrundlage besteht grundsätzlich aus den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Die Höhe der Forschungszulage beträgt 25 % Erstattung der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage von 4.000.000 €, so dass bis zu 1.000.000 € jährlich über die Forschungszulage zu erreichen sind. Förderfähige Aufwendungen sind die Personalkosten der Mitarbeitenden in FuE-Projekten, Forsch...