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Steuerrecht | Anscheinsbeweis für Abbruchabsicht bei Grundstückskauf
Nach dem FG Münster besteht ein Anscheinsbeweis für eine Abbruchabsicht, wenn das Gebäude innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung abgebrochen wird. Die Abbruchkosten sind dann Herstellungskosten des anschließend neu errichteten Gebäudes und wirken sich nur über die AfA aus.
Der Steuerpflichtige kann den Anscheinsbeweis aber entkräften, indem er darlegt, dass es zu dem Abbruch aufgrund eines ungewöhnlichen, atypischen Geschehensablaufs S. 158gekommen ist; allerdings sind Kostensteigerungen oder Änderungen des Nutzungskonzepts, das im Zeitpunkt des Kaufs aber noch nicht abgeschlossen war, kein derartiger ungewöhnlicher Geschehensablauf.
Die [i]Abbruch ein Jahr nach GrundstückskaufKlägerin erwarb 2013 ein bebautes Grundstück für ihren Betrieb und plante, die Gebäude zu sanieren. Wegen Überschreitung der geplanten Sanierungskost...