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NWB Nr. 42 vom Seite 3368

Verrechenbare Verluste bei doppelstöckiger Personengesellschaft

Verfasser: Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Dr. Karlheinz Autenrieth, Stuttgart

Die herrschende Meinung geht davon aus, daß sowohl bei der Unter-KG als auch bei der Ober-KG, die an der Unter-KG beteiligt ist, eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung sowie als Annex dazu ein Feststellungsverfahren nach § 15a Abs. 4 EStG durchzuführen ist, soweit das stl. Kapitalkonto durch Verluste der Untergesellschaft negativ wird oder sich die Verluste erhöhen.

Nach dem Beschluß des Großen Senats zur doppelstöckigen PersGes ist jedoch zu fragen, ob an dieser herrschenden Meinung festgehalten werden kann. Zwar kann die Ober-KG Kommanditistin der Unter-KG sein, und insoweit kann für sie ein negatives Kapitalkonto entstehen. Die Ober-KG ist jedoch nicht vollständiges Subjekt der Einkünfteerzielung, sondern nur Objekt der Gewinnermittlung, so daß § 15a EStG bei der Ober-KG gar nicht greifen kann. Es wird daher teilweise auch die Auffassung vertreten, § 15a EStG komme nur zur Anwendung, wenn das Ergebnis der Gesellschafter der Ober-KG insgesamt negativ werde. Dieses Auslegungsergebnis wird bestätigt durch die Tatsache, daß § 15a EStG auf einen Verlustabzug nach § 10d EStG abstellt, welcher bei einer PersGes selbst gar nicht möglich ist.