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BMF 20.01.2022 IV A 8 - S 1547/19/10001 :003, StuB 3/2022 S. 123

Umsatzsteuer | Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2022 – Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Durch Art. I des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom (BGBl 2020 I S. 1385) wurde mit § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG eine Regelung eingeführt, nach der für die nach dem und vor dem erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer anzuwenden ist. Diese Regelung wurde mit Art. 3 des Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) vom (BGBl 2021 I S. 331) über den hinaus befristet bis zum verlängert.

Nachstehend werden die für das Jahr 2022 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben:


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Gewerbezweig
Jahreswert für eine Pe...