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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Ausführungszeitpunkt der Schenkung von Gesellschaftsanteilen
(1) Ist ein Anteil an einer Personengesellschaft Gegenstand einer Schenkung, ist der Vollzugszeitpunkt der Zeitpunkt des zivilrechtlich wirksamen Übergangs des Mitgliedschaftsrechts. (2) Ist der Vollzug einer Schenkung aufschiebend bedingt, ist die Zuwendung erst mit Bedingungseintritt ausgeführt. (3) Eine gesonderte Wertfeststellung muss auf den Stichtag des Vollzugs der Schenkung erfolgen (Bezug: § 1 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, § 10 Abs. 1 Satz 4, Abs. 5 Nr. 1, Nr. 3, § 11, § 12, § 13a, § 13b, § 29 ErbStG; § 97, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 BewG).
Ob und ab wann bei der schenkweisen Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft der Beschenkte ertragsteuerlich als Mitunternehmer anzusehen ist, ist für den schenkungs...