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IWB 3/2022 S. 84

Bundestag | Steuerbegünstigung europäischer Institutionen und Änderung bei der Durchschnittssatzbesteuerung

Mit [i]Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht v. 21.12.2021 (BGBl 2021 I S. 5250)dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht v.  erfolgt u. a. die Umsetzung der RL (EU) 2021/1159 v. . Es sieht eine (auf zwei Vorschriften, § 5 Abs. 1 Nr. 8 und 9 UStG, aufgeteilte) Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Einfuhren durch bestimmte europäische Institutionen unter den in der Vorschrift genannten Bedingungen vor. Für von einem Unternehmer erbrachte steuerpflichtige Leistungen wird diesen Institutionen unter ähnlichen Bedingungen eine Steuervergütung gewährt (§ 4c UStG). Die [i]Unter anderem Umsatzsteuervergünstigungen für bestimmte europäische InstitutionenVorschriften sind zum in Kraft getreten, eine Anwendungsregelung (§ 27 Abs. 35 UStG) ordnet jedoch eine rückwirkende Anwendung für nach dem getätigte Einfuhren bzw. nach diesem Datum bezogene Leistungen an. Daneben ändert das Gesetz – ebenfalls zum S. 85den Durchschnittssatz fü...