Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Kein Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
Der Kläger, der eigentlich in einer anderen Branche tätig war, handelte im Streitjahr mit Zucker, den er von einem polnischen Lieferanten kaufte und an einen polnischen Abnehmer (B) weiterverkaufte. Unter anderem wurde festgestellt, dass der Zucker von Polen nach Deutschland und wenig später zurück nach Polen an einen nicht genau bekannten Lieferort transportiert wurde. Der damals in Polen für Mehrwertsteuerzwecke nicht registrierte B meldete keine innergemeinschaftlichen Erwerbe. Der Kläger wies in den Rechnungen an B keine Steuer aus und verwendete eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), die nicht existierte, die aber derjenigen entsprach, die die polnischen Steuerbehörden dem B im Fall der Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke (unter Verwendung der polnischen Steuernummer des...