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Umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten
Anstatt von physischer Lieferung können Edelmetalle stattdessen auf einem sog. Gewichtskonto bei einer Bank verbucht werden. Wird über einen solchen Gewichtskontenbestand verfügt, gab es in der Praxis bisher einige Unsicherheiten in Bezug auf die Umsatzsteuer. Mit stellt das BMF Grundsätze für die umsatzsteuerliche Behandlung von Einräumung und Übertragung von Gewichtskontenguthaben an Edelmetallen auf. Hierbei werden verschiedene Fallvarianten abgegrenzt und deren unterschiedlichen umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen beschrieben.
I. Gewichtskonten
Bei einem Metallkonto bzw. einem Gewichtskonto handelt es sich um ein Bankkonto, auf dem Edelmetalle (z.B. Gold, Silber, Platin) verbucht werden. Das Guthaben auf diesem Gewichtskonto kann einen Lieferanspruch des Kontoinhabers auf eine bestimmte Menge an diesem Edelmetall aus dem Bestand der Bank repräsentieren. Gewichtskonten werden neben dem Handel mit Edelmetallen jedoch auch in anderen Bereichen, die mit Metall arbeiten, geführt.
Das als Kontoguthaben verbuchte Edelmetall ist der nicht-physische virtuelle Bestand, der nicht in das Eigentum des Kontoinhabers übergeht. Das Ed...