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IFRS-Bilanzierung der Förderung nach Forschungszulagengesetz
I. Sachverhalt
Die U GmbH betreibt u. a. Grundlagenforschung und Entwicklung und hat hieraus in 01 Personalkosten von 4 Mio. €, wovon 1 Mio. € nach IAS 38 aktiviert werden und 3 Mio. € sofort aufwandswirksam sind. Dem Grunde nach sind diese Projekte nach § 2 Abs. 1 FZulG mit 25 % begünstigt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erkennt dies Anfang Januar 02 durch einen entsprechenden Bescheid an. Die Beantragung der eigentlichen Zulage für in 01 angefallene begünstigte Personalaufwendungen beim zuständigen Finanzamt ist bei Bilanzaufstellung in Vorbereitung, erfolgt aber erst einen Monat danach. Einen weiteren Monat später ergeht antragsgemäß ein Forschungszulagenbescheid über 1 Mio. €. Dieser Betrag gelangt gem. § 10 Abs. 1 FZulG, bei der Festsetzung der KSt für 01 zur Anrechnung. Die sonst fällige Abschlusszahlung von 2,5 Mio. € verringert sich dadurch bei der U auf 1,5 Mio. €.
II. Fragestellung
Ist die Zulage bereits im Jahresschluss 01 zu berücksichtigen und wenn ja mit welchem Ausweis in Bilanz und GuV?
III. Lösungshinweise
1. Anzuwendender Standard
Die auf die nicht aktivierten Aufwendungen von 3 Mio. € entfallende Steuergutschrift von 750 T € unterliegt dem Anwendungsbereich ...