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Arbeitshilfe Januar2022

Qualifizierung eines mit einem Parkhaus bebauten Grundstücks als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen; Einschränkung der Rückausnahmeregelung?

Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. Nr. 1 ErbStG:

Ist § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG einschränkend auszulegen, sodass es sich bei einem Grundstück, auf welchem ein Parkhaus betrieben wird, nicht um Verwaltungsvermögen handelt, da die Grundstücksüberlassung bei einem Parkhausbetrieb den Hauptzweck der unternehmerischen Tätigkeit darstellt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().