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FG Hessen 13.08.2021 8 K 343/20, BBK 4/2022 S. 156

Bilanzierung | AfA auf in Abschnitten fertig gestellten Neubau

Ein Gebäude, dessen Geschosse zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden bzw. werden sollen, besteht aus entsprechend vielen selbständigen Wirtschaftsgütern. Wird das Gebäude in Abschnitten fertig gestellt, kann nur auf den fertig gestellten Teil AfA in Anspruch genommen werden; in die AfA-Bemessungsgrundlage gehen dabei nur die Herstellungskosten ein, die auf den bereits fertig gestellten Teil entfallen. Der entsprechende Anteil richtet sich nach dem Verhältnis der jeweiligen Flächen.

Im Streitfall begann der Kläger mit der Errichtung eines Neubaus, der aus zwei Wohnungen bestehen sollte: Die Wohnung im Untergeschoss sollte vermietet werden (Flächenanteil ca. 38 %), während die Wohnung im Erdgeschoss selbst genutzt werden sollte (Flächenanteil ca. 62 %). Die Untergeschosswohnung wurde 199...