Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH | Zeitgleiche Amtsniederlegung der Geschäftsführer
Die gleichzeitige Amtsniederlegung durch die beiden einzigen Gesellschafter-Geschäftsführer ist wegen der daraus folgenden Führungslosigkeit der Gesellschaft rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam, wenn diese Gesellschafter gemeinsam als Mehrheitsgesellschafter anzusehen sind und nicht zugleich ein neuer Geschäftsführer bestellt wird.
Vorliegend wurden weitere Gesellschaftsanteile von der GmbH selbst sowie von einem verstorbenen Gesellschafter gehalten. Soweit die GmbH eigene Anteile hält (vgl. § 33 GmbHG), ruhen ihre Gesellschafterrechte. Und die Erben des verstorbenen Gesellschafters sind mangels Aufnahme in die Gesellschafterliste [i]Werner, NWB 8/2021 S. 556 nicht legitimiert und zudem nach Gesellschaftsvertrag nicht stimmberechtigt. Ohne Berücksichtigung ...