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FG Münster 15.09.2021 13 K 3059/19 G,F, NWB 4/2022 S. 226

Bilanzierung | Zur AfA-Berechtigung des Erwerbers von Windkraftanlagen und Bildung einer Rückstellung für Rückbauverpflichtung

Für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Windkraftanlagen reicht der bloße Besitz- und Nutzungsübergang nach dem nicht aus, und dies auch dann nicht, wenn der Erwerber aus einem Probebetrieb der Anlage bereits Einnahmen in Form von Einspeiseerlösen erzielt. Verbindlichkeiten aus einer Rückbauverpflichtung von Windkraftanlagen, die sich noch im Probebetrieb befinden und bei denen das wirtschaftliche Eigentum noch nicht auf den Erwerber übergegangen ist, sind nicht im laufenden Betrieb i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d Satz 1 EStG angefallen, so dass die Bildung einer Rückstellung noch nicht zulässig sei.

Anmerkung:

Die Klägerin – eine im Jahr 2016 gegründete KG, deren Unternehmensgegenstand die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen is...BStBl 2017 II S. 171