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NWB Nr. 4 vom Seite 272

Die Vergütung des Steuerberaters für Tätigkeiten in Bezug auf das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren

[i]www.sbk-sachsen.de, Meldung v. 10.1.2022Die zum eingetretenen umsatzsteuerlichen Neuregelungen im grenzüberschreitenden Handel betreffen u. a. das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren. Dieses Verfahren ermöglicht die Erfüllung sämtlicher umsatzsteuerlicher Pflichten bei einer zentralen Stelle. Zuständig für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Registrierung zum OSS-Verfahren erfolgt in Deutschland [i]Dieckhöfer, NWB 47/2021 S. 3463über das BZSt Online-Portal (BOP). Die Steuerberaterkammer des Freistaats Sachsen erläutert mit Beispielen, wie Steuerberater ihre Leistungen für die Registrierung des Steuerpflichtigen über das BOP und für die vierteljährige Deklaration der Umsatzsteuer nach der StBVV abrechnen können, sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten geschlossen wurde.