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Erbschaftsteuer | Kein 90 %-Test als Einstiegsvoraussetzung bei § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG für operativ tätige Unternehmen (FG)
Nachdem bereits das FG Münster im Aussetzungsverfahren die Anwendung des sogenannten 90 %-Testes des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG abgelehnt hatte (Beschluss v. - 3 V 3697/18, NWB QAAAH-33727), kommt das Gericht nun auch im Hauptsacheverfahren zum Ergebnis, dass der 90 %-Test bei ihrem Hauptzweck nach operativ tätigen Unternehmen nicht zur Anwendung kommt. Das Gesetz sei dem Normzweck entsprechend im Wege teleologischer Reduktion diesbezüglich einschränkend auszulegen.
Urteilssachverhalt
Im Urteilsfall erfolgte im Jahr 2017 eine Schenkung von GmbH-Anteilen an einem Vertriebsunternehmen für Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Wert der Geschäftsanteile wurde als Substanzwert (Aktivvermögen abzüglich Passivvermögen) mit rund 556 T€ festgestellt. Finanzmittel waren i. H. von rund 2,5 Mio. € und Schulden ...