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FG Münster Beschluss v. - 3 V 3697/18 Erb

Gesetze: ErbStG § 13b Abs 2 Satz 2

Erbschaftsteuer

90 %-Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG

Leitsatz

1) An der Rechtmäßigkeit eines Schenkungsteuerbescheides bestehen ernstliche Zweifel, wenn durch Anwendung der 90 %-Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG jegliche Verschonung des Betriebsvermögens ausgeschlossen ist, obwohl kein missbräuchlicher Sachverhalt gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn die Anwendung der Norm rechnerisch zu einem Prozentsatz von 473% an Verwaltungsvermögen führt, obwohl in dem übertragenen Betriebsvermögen nach Schuldenverrechnung kein Verwaltungsvermögen mehr vorhanden ist.

2) Die Entscheidung darüber, ob § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG einschränkend auszulegen ist und ob verfassungsrechtliche Zweifel an der Norm bestehen, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2019:0603.3V3697.18ERB.00

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 12 Nr. 41
DStRE 2019 S. 1396 Nr. 22
KÖSDI 2019 S. 21465 Nr. 11
QAAAH-33727

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