Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 ErbStG
Die Höhe des Verwaltungsvermögens ist entscheidend, um gemäß § 13b Abs. 2 ErbStG zu bestimmen, inwiefern das begünstigte Vermögen tatsächlich zu einer Steuerbefreiung i. S. des § 13a ErbStG führt.
§ 13b Abs. 4 ErbStG bestimmt, welche Arten von Vermögensgegenständen bei der Ermittlung des Verwaltungsvermögens zu betrachten sind; dies sind:
Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten,
Anteile an Kapitalgesellschaften,
Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen etc.,
Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen sowie
der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel).
Zudem sind in § 13b Abs. 4 ff. weitere Bestimmungen dargelegt, die für die Ermittlung der Höhe des Verwaltungsvermögens zu beachten sind.
Berechnung des begünstigten Vermögens
Das Berechnungstool unterstützt Sie bei der Prüfung, ob Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 ErbStG vorliegt sowie bei der Ermittlung
des Anteils des Verwaltungsvermögens an den Finanzmitteln,
der Höhe des jungen Verwaltungsvermögens und
der Höhe des gleitenden Abzugsbetrags i. S. des § 13b Abs. 4 ErbStG sowie
der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.
Ergänzt wird dies durch Erläuterungen und Hinweise zu den Finanzmitteln i. S. des § 13b Abs. 4 ErbStG.
Das Berechnungstool können Sie unter NWB RAAAE-84761 aufrufen.
Übersicht zum Verwaltungsvermögen gemäß § 13b Abs. 4 ErbStG
Zu allen Arten der Vermögensgegenstände bietet diese Arbeitshilfe eine kompakte Darstellung zu den
Rückausnahmen/Eingrenzungen,
Bestimmungen der Finanzverwaltung,
Entscheidungen der Rechtsprechung (BFH/FG) sowie
Aspekten bzgl. des jungen Verwaltungsvermögens/der jungen Finanzmittel
Die Übersicht können Sie unter NWB QAAAH-86235 aufrufen.
NWB Datenbank freischalten
Sie nutzen die NWB Datenbank noch nicht? Dann schalten Sie jetzt Ihren Zugang frei. – So einfach geht's:
Rufen Sie www.nwb.de auf. Geben Sie rechts oben unter „Neues Produkt freischalten“ Ihren Freischaltcode ein. Den Freischaltcode zu Ihrem Abonnement finden Sie in unserem Bestätigungsschreiben, nachdem Sie das Produkt erfolgreich getestet haben.
Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen.
Legen Sie Benutzernamen und Passwort fest.
Jetzt noch Ihre persönlichen Daten ausfüllen. Fertig!
Als registrierter Benutzer geben Sie unter www.nwb.de beim Login Benutzernamen und Passwort ein und starten dann Ihre Datenbank.
Fundstelle(n):
NWB-EV 2/2022 Seite 39
NWB JAAAI-02543