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Verfahrensrecht | EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen (FG)
Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch ist zu verzinsen (; Revision anhängig, BFH-Az. I R 50/21).
Hintergrund: Nach der EuGH-Rechtsprechung verstößt § 50d Abs. 3 EStG gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit ( „Deister Holding“ und C 613/16 „Juhler Holding“ (s. hierzu Kahlenberg, ) sowie „GS“ (s. hierzu Wagemann, ) und ist daher nur eingeschränkt anwendbar. Die dort aufgestellte generelle Missbrauchsvermutung kann im Einzelfall durch den Steuerpflichtigen erfolgreich widerlegt werden.
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine in ...