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EuGH  - C-458/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AEUV Art 267, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst c

Rechtsfrage

Ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass eine Dienstleistung an ein Versicherungsunternehmen, die darin besteht,

- die Richtigkeit der Diagnose einer schweren, bereits diagnostizierten Krankheit des Versicherten zu überprüfen und

- nach den besten verfügbaren medizinischen Dienstleistungen zur Heilung des Versicherten zu suchen und

- in dem Fall, dass es von der Versicherungspolice abgedeckt ist und vom Versicherten beantragt wird, dafür Sorge zu tragen, dass die medizinische Behandlung im Ausland erbracht wird,

von der Mehrwertsteuer befreit ist?

Diagnose; Dienstleistung; Krankheit; Medizinische Behandlung; Mehrwertsteuer; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer; Versicherung; Versicherungsunternehmen

Fundstelle(n):
DAAAI-02506

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