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FG München Urteil v. - 15 K 118/20 EFG 2022 S. 299 Nr. 5

Gesetze: DSGVO Art. 15, AO § 32a, AO § 32b, AO § 32c

Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt

Leitsatz

Der Steuerpflichtige hat gegenüber dem Finanzamt einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Er richtet sich auf Überlassung einer Kopie der in Datenbanken gespeicherten Daten, gewährt aber keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Hinsichtlich einzelner Datenbereiche ist die Auskunft nach §§ 32a-32c AO beschränkt.

Fundstelle(n):
EFG 2022 S. 299 Nr. 5
GmbH-StB 2022 S. 122 Nr. 4
IStR 2022 S. 616 Nr. 16
OAAAI-02417

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