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NWB Nr. 20 vom Seite 1510

Diskriminierung unbeschränkt steuerpflichtiger EG-Ausländer bei der Lohnsteuer

Verfasser: StB Dr. Karlheinz Autenrieth, Stuttgart

Das BSG hat in einem Beschl. v. - 11 RAr 135/88 dem EuGH u. a. folgende Frage vorgelegt:

”Sind Art. 7 EWGV und Art. 7 Abs. 2 der VO Nr. 1612/68 des Rates v. über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft (EWGVO 1612/68) dahin auszulegen, daß bei einem Arbeitnehmer, dessen Ehegatte im Ausland wohnt und einen Arbeitslohn bezieht, in die Lohnsteuerkarte keine ungünstigere Steuerklasse eingetragen werden darf als bei einem Arbeitnehmer, dessen Ehefrau im Inland wohnt?”

Diese Rechtsfrage stellte sich dem BSG als Vorfrage in einem Verfahren, in dem es um die Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Spanier ging, dessen Ehefrau in Spanien lebte. Die Vorschrift des § 111 Abs. 2 Satz 2 AFG knüpft für das Arbeitslosengeld an die in der Lohnsteuerkarte ausgewiesene Steuerklasse an. Ist auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse I eingetragen, erhält der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld nach der Leistungsgruppe A; bei Eintragung der Lohnsteuerklasse III in der Lohnsteuerkarte wird ihm die günstigere Leistungsgruppe C gewährt. Da die Ehefrau des Spaniers in Spanien lebte, war diese nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, so daß auf der Lohnsteuerkart...