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NWB Nr. 4 vom Seite 265

Fachverlage dürfen digitale Rechtsdokumente-Generatoren anbieten

Legal und Tax Tech zwingen Berater zur Anpassung des eigenen Leistungsangebots

Dr. Norbert H. Hölscheidt

Die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe des digitalen Rechtsdokumente-Generators „smartlaw“ ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (, NWB FAAAH-90500) keine Rechtsdienstleistung i. S. des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Das entsprechende Online-Angebot eines juristischen Fachverlags ist daher auch zulässig. Mit diesem Urteil steckt der I. Zivilsenat im weiten Bereich des „Legal Tech“, der nicht nur die Geschäftstätigkeit der Rechtsanwälte, sondern auch die der Steuerberater in zunehmendem Maße betrifft, eine weitere rechtliche Grundlage ab.

I. Angebot und Werbung für den Rechtsdokumente-Generator

[i]Generator für Dokumente aus verschiedenen RechtsgebietenDer juristische Fachverlag stellt im Internet den digitalen Rechtsdokumente-Generator „smartlaw“ zur Erstellung von Verträgen und anderen Rechtsdokumenten in verschiedenen Rechtsgebieten bereit, die von Unternehmen und Verbrauchern im Rahmen eines Abonnements oder im Weg des Einzelkaufs erworben werden können.

[i]Frage-Antwort-Systeme werfen individuelle Vertragsentwürfe ausDem Kunden werden Fragen zum Gegenstand, zum gewünschten Inhalt und zur beabsichtigten Reichweite des Dokuments gestellt, diese Fragen sind von ihm überwiegend anhand von zur Auswahl gestellt...