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IWB Nr. 2 vom

Die Behandlung der teiltransparenten Personengesellschaft in Frankreich

François Hellio und Anne Cadet

Die internationale Besteuerung von Personengesellschaften ist sehr komplex, insbesondere weil die Staaten ihre eigene rechtliche und steuerliche Behandlung an diese Rechtssubjekte haben und die Situation von Personengesellschaften nur selten in Doppelbesteuerungsabkommen behandelt wird.

I. Allgemeine Erwägungen zu französischen Personengesellschaften

Wenn eine Investition von einer körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaft getätigt wird, werden die Gewinne zweistufig besteuert: zum einen unterliegen sie der Körperschaftsteuer, zum anderen wird oft eine Kapitalertragsteuer auf die Dividendenausschüttung abgeführt. Personengesellschaften sind in Frankreich nicht transparent, sondern durchscheinend oder teiltransparent, weil sie über ihre eigene Steuerpersönlichkeit verfügen: Die Gesellschaft selbst ist das Steuersubjekt. Das Grundprinzip, auf dem die Besteuerung von Personengesellschaften beruht, ist, dass die Besteuerung nicht im Namen der Gesellschaft, sondern im Namen der Gesellschafter erfolgt, auch wenn diese nicht tatsächlich über die Gesellschaftsgewinne verfügen können.

Der Hauptvorteil von teiltransparent...