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Arbeitsverhältnis | Ordnungsgemäße Erteilung der Lohnabrechnung
Die bloße Zurverfügungstellung der Lohnabrechnung in elektronischer Form zum Abruf durch den Arbeitnehmer ist (noch) keine Erfüllung der Pflicht des Arbeitgebers zur Erteilung einer Lohnabrechnung.
Ein an die Arbeitnehmer gerichtetes Schreiben des Arbeitgebers darüber, dass die Verdienstabrechnungen nicht mehr wie bisher in Papierform, sondern künftig nur noch verschlüsselt in einem neuen Online-Portal bereitgestellt werden, erfüllt nach Ansicht des Gerichts nicht die Voraussetzungen einer Lohnabrechnung. Denn für die Erteilung einer Lohnabrechnung „in Textform“, wie § 108 GewO dies ausdrücklich verlangt, reicht die bloße Bereitstellung der Abrechnung in einem elektronischen Postfach zum Abruf durch ein aktives Tun des Arbeitnehmers nicht aus. Die...