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Arbeitsunfähigkeit: Verminderung des bürokratischen Aufwands
Ab Juli 2022 hat der „gelbe Schein“ bei Krankmeldungen ausgedient. Krankenkassen müssen ab Juli eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) anbieten. Seit Jahresbeginn müssen Ärzte die eAU an die Krankenkassen übermitteln. Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter https://go.nwb.de/rl4k6.