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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 03 | Abfärberegelung: Gemeinschaftspraxen können Impfzertifikate ausstellen und Corona-Tests durchführen

Ärzte müssen im Hinblick auf ihre Freiberuflichkeit keine Probleme befürchten, wenn sie Impfzertifikate ausstellen. Das ist im Hinblick auf die Abfärberegelung vor allem für Gemeinschaftspraxen wichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Impfung selbst von einem Dritten vorgenommen wurde. Ob für die Dokumentation ein gesondertes Honorar gezahlt wird, hat auf die ertragsteuerliche Beurteilung keinen Einfluss. Die Durchführung von Corona-Tests ist ebenfalls nicht als gewerblich einzustufen.

Klargestellt hat die Finanzverwaltung auch: Ärzte müssen im Hinblick auf ihre Freiberuflichkeit keine Probleme befürchten, wenn sie Impfzertifikate ausstellen oder Corona-Tests durchführen. Das ist im Hinblick auf die Abfärberegelung vor allem für Gemeinschaftspraxen wichtig.

Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten durch Ärzte ist – so das Bundesfinanzministerium keine gewerbliche Tätigkeit. Es sei untrennbar mit der eigentlichen Covid-19-Impfung verbunden, die eine originär ärztliche Tätigkeit darstellt. Das gelte sogar dann, wenn die Impfung durch einen Dritten vorgenommen wurde – z. B. durch eine andere Praxis oder in einem Impfzentrum. Ob die Ärzte für die D...