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Track 20-23 | ATAD-Umsetzungsgesetz: Neue Anti-Hybrid-Regelungen gelten bereits für Gestaltungen ab 2020
Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz sind diverse Einzelregelungen gegen hybride Gestaltungen eingeführt worden, die entweder den Betriebsausgabenabzug versagen oder zur Besteuerung von Betriebseinnahmen führen, die sonst steuerfrei zu behandeln wären. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2020. Ziel des Gesetzgebers ist es, hybride Gestaltungen einzuschränken, die Besteuerungsinkongruenzen ausnutzen.
In unserer letzten Ausgabe hatten wir Ihnen die folgenschweren Verschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung vorgestellt. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie” – dem sog. ATAD-Umsetzungsgesetz – sind aber auch hybride Gestaltungen eingeschränkt worden. Die neuen Anti-Hybrid-Regelungen wollen wir uns jetzt mit Ihnen etwas genauer ansehen. Sie gelten bereits rückwirkend für Gestaltungen ab 2020.
Das Ziel des Gesetzgebers ist es, hybride Gestaltungen einzuschränken, die Besteuerungsinkongruenzen ausnutzen. Ordnen zwei Staaten für steuerliche Zwecke Zahlungen oder Unternehmen unterschiedlich ein, kann dies beispielsweise beim Schuldner einen Betriebsausgabenabzug generieren, ohne dass die Erträge beim Gläubiger besteuert werden. Oder es wird fü...