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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 18 | Schenkungsteuer: Abziehbarkeit von Zahlungen an beeinträchtigte Nach- bzw. Vertragserben

Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs als Aufwendungen zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs steuermindernd zu berücksichtigen. Ein bereits ergangener Schenkungsteuerbescheid ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO entsprechend zu ändern, weil es sich um ein rückwirkendes Ereignis handelt.

Neues zu berichten gibt es auch, was die Schenkungsteuer angeht. Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden: Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche eines Erben oder eines Nacherben sind steuermindernd zu berücksichtigen.

Im Streitfall hatten Eltern ihre Söhne als Nacherben nach dem letztversterbenden Elternteil eingesetzt. Nach dem Tod des Vaters schenkte die Mutter dem Kläger ein Grundstück aus dem Nachlassvermögen. Einer seiner Brüder machte nach dem Tod der Mutter deswegen gegen ihn zivilrechtliche Herausgabeansprüche geltend. Aufgrund eines Vergleichs zahlte der Kläger zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche 150.000 €. Er begehrte rückwirkend die steuermindernde Berücksichtigung dieser Zahlung bei der Besteuer...