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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 11-12 | Theaterbetriebszulage: Steuerbefreiung für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gem. § 3b EStG steht es nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten, (tarif-)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen. Die nach § 3b EStG erforderliche Trennung von Grundlohn und Zuschlägen wird hierdurch nicht aufgehoben.

Handelt es sich bei der Theaterbetriebszulage um begünstigte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, so dass die Steuerfreiheit gem. § 3b EStG beansprucht werden kann? – Das FG Baden-Württemberg hatte dies in erster Instanz bejaht, soweit die Zulage auf tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit entfällt.

Es sei unerheblich – so das Finanzgericht –, wenn Schauspieler immer eine Zulage i. H. von 20 % des Grundlohns erhalten. Es genüge, wenn Arbeitnehmer bei geleisteter Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit einen höheren Nettolohn bekommen. Das Arbeitsentgelt werde dann tatsächlich steuerlich entlastet.

Das Urteil aus Stuttgart hatten wir in unserer November-Ausgabe 2019 besp...