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Online-Nachricht - Montag, 17.01.2022

Corona | Beantragung der Neustarthilfe 2022 (BMWi)

Seit dem können Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am . Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) aufmerksam.

Hierzu führt das BMWi u.a. weiter aus:

  • Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren.

  • Wie bisher können neben Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Auc...

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