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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 3 K 43/21

Gesetze: HmbKiStG § 1 ; HmbKiStG § 2; HmbKiStG § 3 ; HmbKiStG § 4; HmbKiStG § 5

Kirchensteuer: Erhebung des besonderen Kirchgelds (in Hamburg) bei einem nicht unerheblichen Eigenverdienst des kirchenangehörigen Ehegatten

Leitsatz

Die Erhebung des besonderen Kirchgelds ist auch dann verfassungsgemäß, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über einen nicht unerheblichen Eigenverdienst verfügt, auf den Kirchensteuer entfällt.

Solange die auf den Eigenverdienst entfallende Kirchensteuer die Höhe des besonderen Kirchgelds nicht erreicht, ist davon auszugehen, dass der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten nicht bereits durch sein eigenes Einkommen gedeckt wird.

Fundstelle(n):
IAAAI-01823

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