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NWB Nr. 3 vom Seite 142

Dringend benötigte Fristverlängerungen

Prof. Dr. Hartmut Schwab

Seit Beginn der Corona-Pandemie stehen Steuerberater ihren Mandanten zur Seite und setzen sich für deren wirtschaftliches Überleben ein. Geht es um die Beantragung von Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe I bis IV, außerordentlichen Wirtschaftshilfen, diverser KfW-Kredite sowie die zeitlich befristete Umsatzsteuersatzanpassung, sind Steuerberater die ersten Ansprechpartner. In Tagen der weiter steigenden Fallzahlen, kommen auch Fragen zur kurzzeitigen coronabedingten Schließung des Betriebs eines Mandanten hinzu.

Die Arbeitsbelastung der Steuerberater und vor allem ihrer Beschäftigten ist durch all diese Tätigkeiten drastisch angestiegen, ein Ende ist nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Krise auch vor den Steuerkanzleien keinen Halt macht. Die personellen Ressourcen der Kanzleien sind durch coronabedingte Krankheitsfälle und Quarantänemaßnahmen sowie Einschränkungen im Bereich der Kinderbetreuung, Homeoffice etc. erheblich ausgedünnt, was die Kapazitäten für die laufenden, originären Tätigkeiten deutlich einschränkt. Leider nehmen die Finanz- und Lohnbuchführung, die Jahresabschlusserstellung und die Erstellung von Steuererklärungen dara...