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NWB Nr. 3 vom Seite 187

Behandlung von Gutscheinen in der neuen Verwaltungspraxis

Ab 2022 berücksichtigt die Verwaltung die Rechtsprechung des BSG zum Zusätzlichkeiterfordernis

Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer

Das Bundessozialgericht (, NWB NAAAH-86262) hat vor knapp einem Jahr entschieden, dass das Arbeitsentgelt grds. alle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden geldwerten [i]Kastenbauer, NWB 12/2021 S. 849Vorteile umfasst und damit auch Tankgutscheine. Dieses Urteil stand der bis dahin von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vertretenen Auffassung zum beitragsrechtlichen Zusätzlichkeitserfordernis entgegen, so dass sich diese veranlasst gesehen haben, das Erfordernis unter Beachtung der Grundsätze des Gerichts neu zu definieren (vgl. Niederschrift der Besprechung v.  S. 4). In der Entgeltabrechnung 2022 ist daher die neue Verwaltungsansicht zu berücksichtigen.

I. Kernaussagen des BSG zu Tankgutscheinen

Mit dem Leitsatz, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag, die als neue Gehaltsanteile anstelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und der Beitragspflicht unterliegen, werden die Grenzen möglicher Nettolohn-Optimierung deutlich aufgezeigt.

1. Erfordernis der zusätzlichen Leistung nicht erfüllt

[i]Ersatz für vorherigen Entgeltverzicht keine „zusätzliche“ Leistung des ArbeitgebersNa...