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Arbeits-/Sozialrecht – Änderungen im Jahr 2022 (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2022 in dessen Zuständigkeitsbereich wirksam werden, veröffentlicht. Ein Ausschnitt aus den wesentlichen Änderungen:
1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende
a) Insolvenzgeld
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird für das Kalenderjahr 2022 auf 0,09 % festgelegt.
b) Kurzarbeitergeld
Die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden im Wesentlichen bis zum verlängert:
Die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, besteht für weitere drei Monate.
Verlängerung der Sonderregelungen über den e...